Dahabi Autounfall Ratgeber

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Dahabi Autounfall Ratgeber – FAQ

Ein Unfall ist in jedem Fall eine schwierige Angelegenheit und mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden. Sehr viel Ärger kann alle Beteiligten mit dem passenden Verhalten erspart bleiben. Nach dem Unfall ist der Schreck zunächst sehr groß. Die Betroffenen sollten dennoch Ruhe bewahren und vor allem zuerst die eigene Gesundheit kontrollieren.

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Autounfall?

1. Unfallstelle absichern, indem man die Warnblinkanlage einschaltet und das Warndreieck aufstellt.

2. Notruf wählen: Halten Sie sich an das W-Schema.

3. Erste Hilfe leisten.

4. Polizei anrufen.

5. Beweissicherung: Nehmen Sie die Unfalldaten auf.

6. Unfall der Versicherung melden.

7. Werkstatt ausfindig machen, damit Ihr Fahrzeug kontrolliert wird.

Wann sollte ich nach dem Unfall die Polizei rufen?

Bei einem größeren Sachschaden und zugleich wenn es Verletzte oder Tote gibt, müssen die Betroffenen nach dem Autounfall die Polizei verständigen. Wenn zugleich der Verdacht besteht, dass einer der Beteiligten vor der Fahrt Drogen oder Alkohol konsumiert hat, melden die Gegner den Unfall am besten bei der Polizei.

Wenn Streit über die Unfallschuld entsteht, sollten diese ebenfalls die Polizei informieren, sodass es nicht später zu Problemen in Bezug auf die Schadensregulierung durch die Versicherung kommt.

Lediglich bei Bagatellschäden am Auto – beispielsweise bei einem Kratzer am Lack können die Betroffenen darauf verzichten, der Polizei den Unfall zu melden.

Muss ich meinen Unfall-Schaden reparieren lassen?

Generell hat jeder Geschädigte bei einem Unfall die Wahl, ob er den Schaden ausgezahlt oder repariert werden soll. Vor allem Privatpersonen können sich den Versicherungsschaden ausbezahlen lassen. Vor allem im Bereich des Fuhrparkmanagements wird im Falle einer Auszahlung des Schadens die sogenannte fiktive Abrechnung konsultiert.

Wenn es zu einem unverschuldeten Unfall kommt, steht dem Opfer des Unfalls ein Schadensersatz zu. Dieser kann sich den Kfz-Versicherungsschaden auszahlen lassen. Zugleich kann der Geschädigte sich den Kaskoschaden ersetzen lassen. In einem solchen Fall ist die Haftpflichtversicherung des Gegners dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten für die Reparatur zu übernehmen.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
  • Die Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden an fremdem Eigentum auf.
  • Die Teilkasko übernimmt die Schäden ohne Haftung wie beispielsweise Wildunfälle oder Glasbruch.
  • Bei der Vollkasko werden alle Schäden auch bei eigenes Verschulden übernommen.
Was geschieht mit dem Auto nach dem Unfall?

Ist der Wagen nicht älter als drei Jahre oder wurde er immer in einer bekannten Werkstatt gewartet, haben die Geschädigten einen Anspruch auf die Reparatur in ihrer Fachwerkstatt.

Das Versicherungsunternehmen wird auf jeden Fall versuchen, die Betroffenen in eine günstige Werkstatt zu lenken, welche oftmals nicht die gleiche Leistung erbringt wie eine Fachwerkstatt.

Selbst wenn die Betroffenen sich den Schaden auszahlen lassen wollen, weist der gegnerische Versicherer nicht darauf hin, dass diese Anspruch auf Abrechnung auf Grundlage einer teuren Werkstatt haben.

Was tun bei Fahrerflucht?

Für die Geschädigten ist die Fahrerflucht mit Sachschaden am Fahrzeug generell ärgerlich. Zunächst wird empfohlen, die Polizei zu alarmieren. Im günstigen Fall kann diese dem Betroffenen direkt helfen, da sich der Täter innerhalb einer vorgesetzten 24-Stunden-Frist gemeldet hat.

Ansonsten können diese eine Anzeige gegen Unbekannte stellen, ohne Zeugen hat diese jedoch meistens keine Aussichten auf Erfolg. Daher ist das Aufsuchen von Zeugen wichtig bei Sachschaden mit einer Fahrerflucht.

Wichtig für den Geschädigten sind nur das weitere Fahrzeug und der Halter, nicht dagegen der Führer des Fahrzeugs.

Der Kontakt mit der Versicherung nach dem Unfall

Wenn der Unfallgegner zu 100 Prozent haftet, gibt es von dem Versicherer den kompletten Schadenersatz.

Wenn die Betroffenen glauben, dass sie wenigstens eine Teilschuld haben oder die gegnerische Seite Ansprüche anmeldet, müssen diese die eigene Kfz-Haftpflicht in Kenntnis setzen. In diesem Fall prüfen beide Versicherungen den Tatbestand und beachten die Angaben der Beteiligten und jene der Zeugen. So geht es darum, wer welchen Teil der entstandenen Schäden übernimmt. Nach der Quote der Haftung werden die Geldansprüche reguliert.

Wann brauche ich ein Gutachter?

Nach dem Verkehrsunfall bei welche es zu Fahrzeug- und oder Personenschäden gekommen sind, ist sehr viel zu klären. Wichtig ist in erster Linie, wem ein Schadensersatz zusteht und wer ihn zu zahlen hat. Generell ist es so, dass der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung alle Kosten für die Schäden an den Fahrzeugen zu übernehmen hat. Dies gilt beispielsweise für Schmerzensgeld und zugleich für alle anfallenden Reparaturkosten.

Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung muss in aller Regel ein Kfz-Gutachten erstellt werden, um die Summe des Schadens angeben zu können. Die Frage der Schuld ist von entscheidender Bedeutung. Wer schuldenfrei einen Schaden hat, muss diesen für die anstehende Regulierung mit der Versicherung des Verursachers genau beziffern. Da die Beteiligten dies als Laie nicht inhaltsreich leisten können, führt kein Weg an dem Gutachter vorbei. Über der sogenannten Bagatellschadensgrenze in Höhe von 750 Euro ist ein Kfz-Gutachten nach dem Unfall nötig, um Forderungen zum Schadensersatz an den Versicherer des Gegners stellen zu können.

Brauche ich einen Anwalt für KFZ Unfallrecht?

Die Hilfe des Rechtsbeistandes lohnt sich bei kleineren Fällen nicht unbedingt. Aber bei komplexen Fällen, kann sich das durchaus auszahlen.

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